Betreuungsbüro Johannes Rattay | Telefon: 02662 9502603
Johannes Rattay
Diplom-Betriebswirt | Pflegefachmann
Das Betreuungsrecht hat das Ziel, erwachsene Menschen zu unterstützen und zu schützen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten vollständig oder teilweise selbstständig zu regeln. In solchen Fällen sind sie auf die Hilfe anderer angewiesen.
Eine solche Situation kann nicht nur durch Krankheit entstehen, sondern beispielsweise auch durch einen Unfall, der die betroffene Person ganz oder teilweise handlungsunfähig macht. In diesen Fällen kann es notwendig sein, einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin zu bestellen.
Als gerichtlich bestellter Betreuer setze ich mich dafür ein, Rechte meiner Klient*innen zu wahren und ihre Handlungsfähigkeit zu fördern.
Offene Kommunikation und klare Informationen ermöglichen es meinen Klient*innen, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen.
Als Berufsbetreuer werde ich von den Betreuungsgerichten bestellt.
Im Rahmen meiner selbständigen Tätigkeit übernehme ich Betreuungen gemäß § 1814 ff. BGB.