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Johannes Rattay

Diplom-Betriebswirt | Pflegefachmann

Das Betreuungsrecht hat das Ziel, erwachsene Menschen zu unterstützen und zu schützen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten vollständig oder teilweise selbstständig zu regeln. In solchen Fällen sind sie auf die Hilfe anderer angewiesen.

Eine solche Situation kann nicht nur durch Krankheit entstehen, sondern beispielsweise auch durch einen Unfall, der die betroffene Person ganz oder teilweise handlungsunfähig macht. In diesen Fällen kann es notwendig sein, einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin zu bestellen.

 

Als gerichtlich bestellter Betreuer setze ich mich dafür ein, Rechte meiner Klient*innen zu wahren und ihre Handlungsfähigkeit zu fördern.

Offene Kommunikation und klare Informationen ermöglichen es meinen Klient*innen, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen.

 

Als Berufsbetreuer werde ich von den Betreuungsgerichten bestellt.

Im Rahmen meiner selbständigen Tätigkeit übernehme ich Betreuungen gemäß § 1814 ff. BGB.

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Ablauf einer Betreuerbestellung

Die Bestellung eines rechtlichen Betreuers in Deutschland erfolgt nach einem gesetzlich geregelten Verfahren.
Hier ist der typische Ablauf:

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Was wird geregelt?

Ein rechtlicher Betreuer kümmert sich um Menschen, die Hilfe brauchen,  ihre Angelegenheiten zu regeln.

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Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Person Ihres Vertrauens zu bestimmen, die Entscheidungen für Sie treffen kann, falls Sie selbst nicht dazu in der Lage sind.

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Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist ein Dokument, in dem Sie festlegen können, wen Sie sich als Betreuer/in wünschen, falls eine gesetzliche Betreuung für Sie erforderlich wird.

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Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie festlegen können, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, Ihre Meinung zu äußern.

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